FAQs - Häufig gestellte Fragen
Wir bieten bewusst nur jeweils ein Stromprodukt und ein Gasprodukt an. Wir halten es einfach, ehrlich und transparent.
Auch unsere Preise sind einfach, ehrlich und transparent. Wir haben keine Vorauszahlungen, keine Scheinboni, keine Paketpreise und somit auch keine verdeckten Kosten. Sie zahlen für Ihren Zähler und Abrechnung einen Grundpreis und einen Verbrauchspreis für den verbrauchten Strom je kWh. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem Tarifrechner.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
Sie können einen Vertrag persönlich im Kundencenter oder telefonisch bei unserem Serviceteam abschliessen. Wenn Sie mögen, können Sie sogar per WhatsApp erreichen.
Wir möchten Sie nicht mit Tricks und falschen Versprechungen locken, sondern von Beginn an faire Preise anbieten. Viele Anbieter locken Kunden mit hohen Boni, jedoch an eine bestimmte Laufzeit (oft 12 Monate) und weitere Kriterien gebunden sind. Ob Sie als Kunde den Bonus jemals erhalten, wissen Sie zu Vertragsbeginn in der Regel nicht. Wir gehen diesen Weg nicht mit und bieten Ihnen deshalb von Beginn an attraktive Preise.
Sollten wir unsere Strom- und Gas-Preise aufgrund geänderter Konditionen bei den Steuern und Abgaben anpassen müssen, so erhalten Sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise ein Schreiben an die bei uns hinterlegte Adresse. Mit der Mitteilung erhalten Sie immer auch ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der neuen Preise.
Dies gilt für die Anpassung der Preise im Bereich Strom und Erdgas. Für Preisanpassungen im Bereich Wasser gelten die Regelungen der AVBWasserV. (https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/)
Sie können Ihrem Stromliefervertrag innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Informationen hierzu finden Sie in der Widerrufsbelehrung, die Sie bei Vertragsabschluss bekommen.
Eine Kilowattstunde ist die physikalische Einheit der Energie. Wird die Leistung [W] mit der Zeit [h] multipliziert, erhält man die aufgewendete Energie [Wh]. Mit einer Kilowattstunde (1000 Wh = 1 kWh) kann man beispielsweise 20 Stunden Radio hören (20h x 50W = 1000 Wh).
Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Stromverbrauch zusammenhängenden Kosten. Dazu gehören Beschaffungskosten, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben sowie die gesetzlichen Abgaben und Steuern.
Der Grundpreis enthält alle Grundkosten, die nicht mit Ihrem Verbrauch zusammenhängen, z.B. Zählergebühren, die Abrechnung, unseren Kundenservice, usw.
Ihr Wechsel zu uns ist sehr einfach und übrigens genau gesetzlich geregelt.
Sie füllen online einen Antrag vollständig aus. Dieser Antrag enthält bereits eine Vollmacht, mit der Sie uns berechtigen, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter durchzuführen. Es ist wichtig, dass der Antrag auf denselben Vertragspartner läuft, der auch bei dem alten Stromanbieter Vertragspartner war. Neben Rechnungsanschrift und Abnahmestelle brauchen wir auf jeden Fall den Namen des bisherigen Stromanbieters sowie Ihre Kundennummer, eine Kündigungsvollmacht und idealerweise auch bereits eine SEPA-Einzugsermächtigung. Wurden alle Formalitäten erledigt, so können wir mit der Lieferung beginnen. Sollten wir Ihren Zähler wechseln müssen, so werden wir mit Ihnen einen Termin hierfür vereinbaren. All diese Dinge sind gesetzlich geregelt. Es wird keine Lieferunterbrechung geben. Ihre Stromversorgung bleibt zuverlässig wie zuvor.
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass es bei Ihrem Wechsel zu uns Verzögerungen gibt. Meist liegt das an längerfristigen Lieferverträgen mit Ihrem alten Stromlieferanten. Bitte rufen Sie uns an, dann können wir Ihnen individuell weiter helfen.
Nein, denn die unterbrechungslose Stromversorgung ist gesetzlich garantiert. Ihr sogenannter Grundversorger springt automatisch ein, sollte kein anderer Energielieferant Ihre Entnahmestelle beliefern.
Ja. Deutschland hat einen liberalisierten Energiemarkt. Dies bedeutet, dass jeder Verbraucher das Recht hat, seinen Stromanbieter frei am Markt zu wählen. Dies ist vollkommen unabhängig von Ihren Wohnverhältnissen. Ob Eigenheim oder Mietwohnung – jeder kann wechseln.
Nein, der Wechsel zu uns ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Wir kümmern uns automatisch um alles Nötige.
Bei Ihrem Antrag können Sie einen Wunschtermin angeben. Wir tun alles, um diesen Termin zu halten. Den tatsächlichen Termin für den Beginn Ihrer Strombelieferung senden wir Ihnen zu. Es könnte zum Beispiel sein, dass Sie noch durch einen Vertrag an Ihren alten Stromanbieter gebunden sind und sich dadurch Ihr Wechsel zu uns verzögert. In solchen Fällen werden wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt beliefern. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Nein, das müssen Sie nicht. Eine Ausnahme stellen Mietverträge dar, in denen Ihre Stromabrechnung über Ihren Vermieter abgewickelt wird. In diesem Fall sprechen Sie bitte Ihren Vermieter an, dass Sie mit Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock versorgt werden möchten.
Nein, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Wir erledigen das für Sie. Mit einer Ausnahme: Sollte Ihr alter Anbieter zwischenzeitlich die Preise erhöhen, dann können Sie aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts kündigen. Das sollten Sie selber tun, um nicht die gesetzten Fristen zu verpassen.
Eine Rechnungserklärung finden Sie im Anhang Ihrer Rechnung.
Sie erhalten Ihren Abschlagsplan inklusive aller Fälligkeitstermine zu Beginn der Strom- bzw. Gaslieferung durch uns.
Wir ermitteln den monatlichen Abschlag aus dem Jahresverbrauch, den Sie uns in Ihrem Antrag genannt haben. Hieraus berechnen sich die jährlichen Kosten, die wir Ihnen auch transparent bei Vertragsabschluss nennen. Diese Gesamtkosten des Jahres dividieren wir durch 11 und erhalten so die monatlichen Abschläge.
Wenn sich Ihr Verbrauch ändert, so ändern sich natürlich auch die Abschläge. Wir werden sie in der Regel mit Ihrer Jahresrechnung anpassen. Wenn Sie eine frühere Anpassung wünschen, so rufen Sie uns einfach an.
Nach erfolgreichem Stromanbieterwechsel erhalten Sie Ihre zukünftigen Abrechnungen direkt von uns. In der Regel erstellen wir Jahresrechnungen.
Falls etwas mit Ihrer Rechnung nicht in Ordnung ist, rufen Sie uns am besten an. So können wir das am schnellsten klären. Sie können uns Ihre Reklamation aber auch per E-Mail oder Post zusenden.
Sie können die fälligen Abschläge und Rechnungen bequem per Lastschrift (sog. SEPA Mandat) bezahlen. Das ist sicher, bequem und zuverlässig. Falls Sie doch lieber per Überweisung zahlen möchten, so rufen Sie uns bitte an.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Rechnung fehlerhaft ist, so kontaktieren Sie uns bitte per Email oder rufen Sie uns an. So können wir Ihnen individuell helfen.
Für technische Störungen ist Ihr lokaler Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser wird Störungen umgehend beheben. Gerne kann Ihnen unser Kundenservice die Kontaktdaten übermitteln.
Für technische Störungen ist Ihr lokaler Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser wird Störungen umgehend beheben. Gerne kann Ihnen unser Kundenservice die Kontaktdaten übermitteln.
Ihr lokaler Netzbetreiber ist hierfür verantwortlich und zuständig. Gerne kann Ihnen unser Kundenservice die Kontaktdaten übermitteln.
Wenn Sie umziehen, dann rufen Sie uns am besten an. Wir benötigen Ihre neue Adresse und die Zählernummer. Um alles weitere kümmern wir uns.
Ihr Nachmieter oder Mitbewohner ist dann einer neuer Vertragspartner. Daher bitten wir Sie uns anzurufen wegen Ihres Umzugs. Ihr Nachmieter kann dann einen neuen Vertrag online abschließen oder dies telefonisch erledigen.
Sie können uns Ihre neue Zählernummer per E-Mail mitteilen oder rufen Sie uns an.
Ihre Bankverbindung können Sie uns bequem per Mail oder telefonisch mitteilen.
Ihre Rechnungsadresse können Sie uns bequem per Mail oder telefonisch mitteilen.
Bitte rufen Sie uns an, wir ermitteln dann auch gleich einen neuen Abschlag für Sie.
Um Sie mit Strom zu versorgen, nutzen wir die vorhandenen Stromnetze Ihres Netzbetreibers. Dies ist ökologisch und auch ökonomisch sinnvoller, als ein neues Stromnetz in Ihrer Region aufzubauen. Für die Nutzung des Stromnetzes berechnet der Netzbetreiber uns ein Netznutzungsentgelt.
Der Netzbetreiber ist der Besitzer des Netzes, über das der Strom vom Produzenten an Sie weiter geleitet wird.
Für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen erhebt die Kommune eine Abgabe, die je nach Größe der Kommune schwankt. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers an uns weiterverrechnet.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. Über die EEG Umlage erhalten die Produzenten einen höheren Preis als an der Börse und können so wirtschaftlich sauberen Strom produzieren.
Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht. Brennstoff wird eingespart und Kohlendioxid-Emissionen werden gemindert. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Über die KWK Umlage erhalten die Produzenten einen höheren Preis als an der Börse und können so wirtschaftlich sauberen Strom produzieren.
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) dient der Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten und legt diese auf die restlichen Unternehmen und die privaten Haushalte um.
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wurde im Jahr 2014 eingeführt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern abLa-Umlage genannten Abgaben dienen zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit. Diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.